Scheidung mit nur einem Anwalt

Aktive Anwaltsmediation

Vorbemerkung
Eine streitige Scheidung mit zwei Anwälten bedeutet hohe Kosten, viel Stress, riskante Prozesse und diverse andere Nachteile. Im Falle einer gerichtlichen Entscheidung des Streites können beispielsweise sehr unterschiedliche Ergebnisse herauskommen, mit denen den Parteien gar nicht gedient ist. Es entsteht Rechtsunsicherheit und der Streit zieht sich hin.

Klassische Scheidungsmediation

Bei der herkömmlichen Scheidungsmediation ist der Mediator (Psychologe oder Anwalt) nicht für den Inhalt der Scheidungsvereinbarung erforderlich, welche die beiden Ehegatten erarbeiten. Er ist vielmehr dafür zuständig, den Dialog zwischen den Partnern zu moderieren und beiden Ehegatten dazu zu verhelfen, ihre Anliegen und Interessen herauszuarbeiten, zu äußern und die Interessen des anderen Partners wahrzunehmen und zu berücksichtigen. Diese herkömmliche Methode der Scheidungsmediation bewährt sich insbesondere dann, wenn es um einvernehmliche Regelungen darüber geht, bei welchem Elternteil die Kinder leben sollen und wie der Aufenthalt der Kinder geregelt werden soll. Dies ist ganz besonders die Domäne von Psychologen und Sozialpädagogen.

Aktive Scheidungsmediation
Diese Methode unterscheidet sich von der herkömmlichen Mediation dadurch, dass der Anwalt (in der Regel mit Tätigkeitsschwerpunkt im Familienrecht) eine aktive Rolle übernimmt. "Scheidung mit einem Anwalt" eignet sich für Ehepaare, die bereit und in der Lage sind, bei der inhaltlichen Erarbeitung der Scheidungsvereinbarung aktiv mitzuarbeiten und mitzudenken. Häufig haben die Ehepaare die seelische Belastung der Trennung bereits in gewissem Umfang verarbeitet und sind motiviert, sich im Interesse der Familie zu verständigen, und sie wollen ihre Gesamtsituation bereinigen. "Aktive Anwaltsmediation" ist besonders dann sinnvoll, wenn die Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht ganz einfach sind. Dann geht es um eine gerechte Verteilung des vorhandenen Einkommens, um Ordnung und Neustrukturierung des Vermögens.

Grundsätze der aktiven Anwaltsmediation

Der Rechtsanwalt als aktiver Mediator arbeitet nach folgenden Grundsätzen:

  • er wird tätig für Ehegatten, die das gemeinsame Interesse haben, eine einvernehmliche Scheidung durchzuführen und alle Folgesachen einvernehmlich zu regeln
  • er fördert die Kommunikation und das wechselseitige Verständnis der Partner nach der Methode der Mediation;
  • er ermittelt die tatsächlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beider Ehegatten und strukturiert sie (Einkommens- und Vermögensübersichten);
  • er informiert über die Rechtslage und macht deutlich, dass im Falle einer gerichtlichen Entscheidung unterschiedliche Ergebnisse herauskommen können (Rechtsunsicherheit);
  • er unterbreitet Vereinbarungsvorschläge für die verschiedenen Bereiche bzw. schlägt ein Gesamtpaket vor, in dem die einzelnen Elemente aufeinander abgestimmt sind. z.B: Abfindung des Unterhalts und Verrechnung mit Zugewinnausgleich, Übertragung einer Immobilie bei Verzicht auf Unterhalt und Zugewinnausgleich; großzügige Vermögensauseinandersetzung bei erbvertraglicher Bindung zu Gunsten der gemeinsamen Kinder;
  • er unterstützt beide Ehegatten bei der Neustrukturierung des Vermögens und berät beim Aufbau der Altersversorgung;


Zusätzlicher Beratungsanwalt
Nach und ggf. auch während der Erarbeitung der Scheidungsvereinbarung schickt er die Ehegatten zu einem Beratungsanwalt in den Fällen, in denen dies nötig erscheint. Dieser sollte gefundene Lösungen rechtlich überprüfen, wobei er den Fortgang der aktiven Mediation unterstützt.

Form der Scheidungsvereinbarung
Die gemeinsam erarbeitete Scheidungsvereinbarung wird entweder notariell beurkundet oder gerichtlich protokolliert. Diese Form ist notwendig, wenn die Übertragung eines Grundstücks, der Zugewinnausgleich oder der Versorgungsausgleich durch eine Vereinbarung geregelt werden sollen. Oft ist die gerichtliche Protokollierung der einfachere Weg. Für die Umschreibung des Eigentums beim Grundbuchamt reicht das gerichtliche Protokoll aus!

Anwaltskosten
Erfahrungsgemäss genügen in geeigneten Fällen einige gut vorbereitete Besprechungen mit beiden Ehegatten, um die Scheidungsvereinbarung zu erarbeiten. Es fallen also für den einen Anwalt nur moderate Kosten an, die wesentlich niedriger sind, als wenn zwei Anwälte verhandeln und eine Vereinbarung erarbeiten. Das eigentliche gerichtliche Scheidungsverfahren ist dann nur noch eine Formsache.

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